Die Limite von förderbaren Investitionen in Höhe von CHF 300'000 bis September 2023 wurde zurückgesetzt. Alle Schweizer Bergbahn-Unternehmen haben wieder die Möglichkeit, Investitionen bis zu CHF 300'000 zu fördern.
Wie funktioniert ein bedarfsabhängiger Betrieb?
Mit der Automatisierung der bedarfsabhängigen Fahrgeschwindigkeit und dem automatischen Ausschalten der Anlagen bei Leerlauf können ca. 5 bis 15% des Stromverbrauchs vermieden werden.
Die Steuerung von Umlaufbahnen regelt die Fahrgeschwindigkeit in Abhängigkeit der Personen im Warteraum. Damit kann eine optimalere Auslastung der Fahrbetriebsmittel, als auch eine Reduktion der Antriebsleistung infolge geringerer Geschwindigkeit gegenüber einer ständigen Höchstgeschwindigkeit erreicht werden.
Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?
Pro Unternehmen darf die Summe aller Investitionen, die zwischen November 2023 und Dezember 2024 über das Programm gefördert werden, CHF 300‘000 nicht überschreiten.
Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antrag vor der Auftragserteilung an den Lieferanten eingereicht wird. Die Massnahme muss im Jahr 2024 umgesetzt und abgeschlossen werden
In fünf Schritten zur Förderung
Sie füllen das Antragsformular aus, unterschreiben dieses und schicken uns Ihren vollständigen Antrag per Post oder Email zu.
Wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen, haben Sie die Chance auf eine Förderung in Höhe von bis zu 30% der Investitionskosten.
Wir prüfen Ihren Antrag sorgfältig. Bei Fragen oder fehlenden Informationen kontaktieren wir Sie direkt. Wenn alles stimmt erhalten Sie das Zusageschreiben nach wenigen Tagen.
Gleich nach dem erhaltenen Zusageschreiben lösen Sie die Bestellung beim Lieferanten Ihrer Wahl aus. Mit der Umsetzung der Massnahme vor Ende 2024 kommen Sie Ihrer Förderung einen grossen Schritt näher.4
Nach der Realisierung ihres Projektes, senden Sie uns einen Rechnungsbeleg als Umsetzungsnachweis zu. Eine eventuelle Eigenleistung weisen Sie im Detail aus (Stunden- und Kostenrapport).
Wir prüfen den erhaltenen Umsetzungsnachweis. Bei Stichproben muss eine Wirkungsüberprüfung durchgeführt werden (1 Jahr lang Strombedarf messen). In diesen Fällen erhalten Sie 50% der Förderung nach dem Umsetzungsnachweis und 50% nach der Wirkungsüberprüfung.
Häufig gestellte Fragen / FAQ
Grundsätzlich können alle Organisationen die ein Skigebiet oder eine Bergbahn betreiben eine Förderung beantragen.
- Es wird nur der Ersatz resp. die Erneuerung von bestehenden Anlagen gefördert.
- Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antrag vor der Auftragserteilung an den Lieferanten eingereicht wird. Die Massnahme muss im Jahr 2024 umgesetzt und abgeschlossen werden.
- Pro Unternehmen darf die Summe aller Investitionen, die zwischen November 2023 und Dezember 2024 über das Programm gefördert werden, CHF 300‘000 nicht überschreiten.
Vorzeitiger Ersatz von Antriebsgruppen:
- Förderbar sind nur Elektromotoren, welche gemäss der Norm IEC 60034-30-1:2014 „Efficiency classes of line operated AC motors“ die Effizienzklasse IE4 oder besser aufweisen.
- Für Motoren >200kW Nennleistung muss eine obligatorische Feinanalyse gemäss dem Pflichtenheft von EnergieSchweiz durchgeführt werden.
Vorzeitiger Ersatz Schneeerzeuger:
- Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht gefördert werden.
- Förderbar sind nur Elektromotoren, welche gemäss der Norm IEC 60034-30-1:2014 „Efficiency classes of line operated AC motors“ die Effizienzklasse IE4 oder besser aufweisen.
Bedarfsabhängiger Betrieb:
- Es gelten die allgemeinen Bedingungen.
Regelung von Schachtheizungen:
- Es gelten die allgemeinen Bedingungen
Für bis Ende 2024 umgesetzte Massnahmen gelten die folgenden Förderlimiten, die sich an der Höhe der Investitionssumme orientieren:
- 15% der Investitionen für den vorzeitigen Ersatz von Antriebsmotoren
- 30% der Investitionen für den bedarfsabhängigen Betrieb
- 30% der Investitionen für den vorzeitigen Ersatz von Schnee-Erzeugern
- 20% der Investitionen bei der Regelung und Steuerung von Schachtheizungen
Den Förderbeitrag können wir Ihnen zusichern, sofern die Massnahmen bis Ende 2024 realisiert und wirksam werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zu 100% beim Umsetzungsnachweis (Rechnungskopie). Bei Stichproben ist zusätzlich eine Wirkungsüberprüfung notwendig. Die Wirkung (Stromeinsparung) soll nach einem Jahr Betrieb mit Messungen an der Anlage überprüft werden. Diese müssen durch den Bahnbetreiber vorgenommen und dokumentiert werden. Bei einer Wirkungsüberprüfung erhalten Sie 50% nach dem Nachweis der Umsetzung und 50% nach der erfolgreichen Wirkungsüberprüfung.
Bei Stichproben muss neben dem Umsetzungsnachweis (Rechnungskopie) auch eine Wirkungsüberprüfung stattfinden.
Die Wirkung (Stromeinsparung) soll nach einem Jahr Betrieb mit Messungen an der Anlage überprüft werden. Diese müssen durch den Bahnbetreiber vorgenommen und dokumentiert werden.
Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Gerne helfen wir weiter.
Michael Hartmann, Projektleiter
+41 (0)81 354 98 00
«ProKilowatt für Bergbahnen 2.0» ist ein Programm von ProKilowatt. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat das Instrument ProKilowatt zur Förderung der Stromeffizienz geschaffen.
Bei ungenügenden finanziellen Ressourcen müssen Investitionen in energietechnische Optimierungen und für den Ersatz von älteren Geräten oftmals aufgeschoben werden.
Mit «ProKilowatt für Bergbahnen 2.0» wird der frühzeitigere Ersatz und damit frühzeitig laufende Kosteneinsparungen im Betrieb ermöglicht.
Der Strombedarf der Schweizer Bergbahnen beträgt rund 183 GWh pro Jahr. Mit dem Programm sollen Einsparungen von ca. 2.5 GWh pro Jahr ermöglicht werden. Dies entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch von 570 Schweizer Haushalten.
Weitere Programme finden Sie unter www.prokw.ch