Bergbahnen sparen Strom

Regelung & Steuerung von Schachtheizungen

Wie funktioniert die Regelung und Steuerung von Schachtheizungen?

Schachtheizung ProKilowatt

Regelungsgeräte für Schachtheizungen sind Netzwerkgeräte, welche über ein Funknetzwerk mit allen Teilnehmern und einer Basisstation kommunizieren. Die Geräte haben einen Temperatursensor und einen geschalteten Relaisausgang für die Ansteuerung von Verbrauchern wie Heizungen.

Die intelligenten Geräte messen die Schachttemperatur und schalten die Heizungen über einen integrierten Thermostaten ein- oder aus. Zusätzlich kommunizieren die Geräte permanent mit einer Basisstation, welche mit dem Leitsystem verbunden ist.

Beantragen Sie noch heute eine Förderung und sparen Sie so langfristig Strom und Geld!

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Pro Unternehmen darf die Summe aller Investitionen, die zwischen Oktober 2024 und dem 31. Oktober 2027 über das Programm gefördert werdenCHF 300‘000 nicht überschreiten.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antrag vor der Auftragserteilung an den Lieferanten eingereicht wird. Die Massnahme muss bis am 31. Oktober 2027 umgesetzt und abgeschlossen werden.

In fünf Schritten zur Förderung

1. Antrag einreichen
20%

Sie füllen das Antragsformular aus, unterschreiben dieses und schicken uns Ihren vollständigen Antrag per Post oder Email zu.
Wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen, haben Sie die Chance auf eine Förderung in Höhe von bis zu 20% der Investitionskosten.

2. Zulassung erhalten
40%

Wir prüfen Ihren Antrag sorgfältig. Bei Fragen oder fehlenden Informationen kontaktieren wir Sie direkt. Wenn alles stimmt erhalten Sie das Zusageschreiben nach wenigen Tagen.

3. Bestellung und Umsetzung der Massnahme
60%

Gleich nach dem erhaltenen Zusageschreiben lösen Sie die Bestellung beim Lieferanten Ihrer Wahl aus. Mit der Umsetzung der Massnahme vor dem 31. Oktober 2027 kommen Sie Ihrer Förderung einen grossen Schritt näher.

4. Umsetzungsnachweis einsenden
80%

Nach der Realisierung ihres Projektes, senden Sie uns einen Rechnungsbeleg als Umsetzungsnachweis zu. Eine eventuelle Eigenleistung weisen Sie im Detail aus (Stunden- und Kostenrapport).

5. Förderung erhalten
100%

Wir prüfen den erhaltenen Umsetzungsnachweis. Bei Stichproben muss eine Wirkungsüberprüfung durchgeführt werden (1 Jahr lang Strombedarf messen). In diesen Fällen erhalten Sie 50% der Förderung nach dem Umsetzungsnachweis und 50% nach der Wirkungsüberprüfung.

Häufig gestellte Fragen / FAQ

Grundsätzlich können alle Organisationen die ein Skigebiet oder eine Bergbahn betreiben eine Förderung beantragen.

  • Es wird nur der Ersatz resp. die Erneuerung von bestehenden Anlagen gefördert.
  • Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Antrag vor der Auftragserteilung an den Lieferanten eingereicht wird. Die Massnahme muss bis am 31. Oktober 2027 umgesetzt und abgeschlossen werden.
  • Pro Unternehmen darf die Summe aller Investitionen, die zwischen Oktober 2024 und  dem 31. Oktober 2027 über das Programm gefördert werden, CHF 300‘000 nicht überschreiten.

Vorzeitiger Ersatz von Antriebsgruppen:

  • Förderbar sind nur Elektromotoren, die:
    • gemäss der Norm IEC 60034-30-1:2014 „Efficiency classes of line operated AC motors“ die Effizienzklasse IE4 oder besser aufweisen.
    • eine tiefere Nennleistung haben als der ersetzte Motor.
  • Für Motoren >200kW Nennleistung muss eine obligatorische Feinanalyse gemäss dem Pflichtenheft von EnergieSchweiz durchgeführt werden.

Vorzeitiger Ersatz Schneeerzeuger:

  • Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht gefördert werden.

Bedarfsabhängiger Betrieb:

  • Es gelten die allgemeinen Bedingungen.

Regelung von Schachtheizungen:

  • Es gelten die allgemeinen Bedingungen.

Für bis Ende Oktober 2027 umgesetzte Massnahmen sind erfahrungsgemäss die folgenden Förderbeiträge möglich:

  • ca. 2-10 % der Investitionen für den vorzeitigen Ersatz von Antriebsmotoren
  • ca. 15-30% der Investitionen für den bedarfsabhängigen Betrieb
  • ca. 2-15% der Investitionen für den vorzeitigen Ersatz von Schnee-Erzeugern
  • ca. 10-25% der Investitionen bei der Regelung und Steuerung von Schachtheizungen

Die Höhe der Beiträge orientiert sich an der Investitionssumme, müssen aber im Einzelfall anhand der eingesparten Leistung beurteilt werden.

Den Förderbeitrag können wir Ihnen zusichern, sofern die Massnahmen bis am 31. Oktober 2027 realisiert und wirksam werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zu 100% beim Umsetzungsnachweis (Rechnungskopie). Bei Stichproben ist zusätzlich eine Wirkungsüberprüfung notwendig. Die Wirkung (Stromeinsparung) soll nach einem Jahr Betrieb mit Messungen an der Anlage überprüft werden. Diese müssen durch den Bahnbetreiber vorgenommen und dokumentiert werden. Bei einer Wirkungsüberprüfung erhalten Sie 50% nach dem Nachweis der Umsetzung und 50% nach der erfolgreichen Wirkungsüberprüfung.

Bei Stichproben muss neben dem Umsetzungsnachweis (Rechnungskopie) auch eine Wirkungsüberprüfung stattfinden.

Die Wirkung (Stromeinsparung) soll nach einem Jahr Betrieb mit Messungen an der Anlage überprüft werden. Diese müssen durch den Bahnbetreiber vorgenommen und dokumentiert werden.

Ihr Ansprechpartner

Oliver Ringgenberg, Projektleiter, ProKilowatt für Bergbahnen, grischconsulta

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir weiter. 

Oliver Ringgenberg, Projektleiter

+41 (0)81 354 98 00

oringgenberg@grischconsulta.ch

«ProKilowatt für Bergbahnen 3.0» wird «Unterstützt durch das Förderprogramm ProKilowatt unter der Leitung des Bundesamts für Energie». Es ist ein Instrument zur Förderung der Stromeffizienz in der Schweiz.

Bei ungenügenden finanziellen Ressourcen müssen Investitionen in energietechnische Optimierungen und für den Ersatz von älteren Geräten oftmals aufgeschoben werden.

Mit «ProKilowatt für Bergbahnen 3.0» wird der frühzeitigere Ersatz und damit frühzeitig laufende Kosteneinsparungen im Betrieb ermöglicht.

Der Strombedarf der Schweizer Bergbahnen beträgt rund 210 GWh pro Jahr. Mit dem Programm sollen Einsparungen von ca. 1 GWh pro Jahr ermöglicht werden. Dies entspricht dem durchschnittlichen Verbrauch von 430 Schweizer Haushalten.

Weitere Programme finden Sie unter www.prokw.ch